QUALITÄT im ÖRR Pro & Contra u.a. auf Basis des Sonderberichtes der KEF (Komission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) – Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Sportberichterstattung, die momentan wesentlich an Werbung und Sponsoring gekoppelt ist.
öffentliches Fachgespräch am 29.4. 2015 im Abgeordnetenhaus Berlin mit Dr. Reinhart Binder Justitiar und Direktor Recht und Unternehmensentwicklung, Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Inka Müller-Schmäh Geschäftsführerin Vereinigung Sportsponsoring-Anbieter e.v. (VSA) und FIFA-Schiedsrichterin Stefan Gelbhaar Mitglied des Abgeordnetenhauses (Sprecher für Medien- und Netzpolitik), Rundfunkrat Notker Schweikhardt Mitglied des Abgeordnetenhauses (Sprecher für Kultur- und Kreativwirtschaft, Sportausschuss) – Moderation: Uta Belkius GRÜN.kulturell
Contra _Dr. Binder/rbb plädiert, gestützt auf den Sonderbericht der KEF, für eine Beibehaltung von Werbung und Sponsoring. Größte Befürchtung ist der Wegfall dieser Einnahmen, die haushalterisch nur einen geringen Anteil (3-4% der Gebührenerträge) ausmachen, aber einen flexiblen Einsatz ermöglichen. Die Sendeanstalten sind der Meinung, Werbung gehört zur Alltagskultur und stört das Publikum nicht. _ Da der Sportberichterstattung von Anbeginn der Sendegeschichte eine maßgebliche Rolle in der Programmgestaltung sowie im Einkauf von Senderechten zukommt, bildete das auch in unserer Diskussion einen exemplarischen Schwerpunkt. Inka Müller-Schmäh befürchtet bei einem Werbe-Sponsoring-Verbot Nachteile im Einkauf von Lizenzen auf Senderseite und erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung von Sportvereinen auf der anderen.
Pro _ Werbefreiheit garantiert die Unabhängigkeit der Sendeanstalten _Werbefreiheit im ÖRR ist ein Kulturgut -> steht gemäß Programmauftrag für vom ökonomischen Markt unabhängige, publizistische Werte wie: Information, Bildung, Unterhaltung… _Wegfallende Einnahmen können durch eine andere Programmpolitk kompensiert werden (siehe Olympia) oder ggf. durch zu prüfende Strukturreformen _Einen Etat für den flexiblen Einsatz von Programmmitteln könnte man auch über einen dafür zweckgebundenen Rückstellungsfonds gewährleisten _Eine Funktion als Werbemarktkorrektiv gegen Monopolisierung im Privatsenderbereich (wie von der KEF gewünscht) ist nicht Aufgabe des ÖRR
Protokoll 8_gk_oeff-rr_werbefreiheit_protokoll_20150720 II
Hintergrundinformation KEF_Sonderbericht_2014 II
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